220.000,00 € für Darmperforation bei Koloskopie

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 03.09.2013, 26 U 85/12, einem Patienten ein Schmerzensgeld von 220.000,00 € zugesprochen. Bei diesem Patienten war es bei einer Koloskopie zu einer Darmperforation gekommen.

 

Die Darmperforation ist bei einer Koloskopie eine Komplikation, die relativ selten auftritt. Trotz dieser Seltenheit ist über das Risiko dieser Komplikation vor Durchführung der Koloskopie aufzuklären. Im vom OLG Hamm entschiedenen Fall war bei der Aufklärung (Aufklärungsbogen) nicht konkret von dem Risiko einer Darmperforation die Rede. Man hatte den Patienten lediglich allgemein auf „unvermeidbare nachteilige Folgen“ hingewiesen. Dies reicht nach Meinung der Richter nicht aus. Es lag somit ein Aufklärungsmangel vor. Der Patient konnte glaubhaft machen, dass er bei zutreffender Aufklärung den Eingriff verweigert hätte. Somit erkannte das Gericht das vergleichsweise hohe Schmerzensgeld zu. Dieses beruht auf einem komplizierten Krankheitsverlauf mit intensivmedizinischer Langzeitbeatmung, mehreren erlittenen Dekubiti, einer Spitzfußstellung sowie einem dauerhaft gelegten künstlichen Darmausgang.

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