Rechtsinformationen für Pathologen

Ausgabe 6/2017 - Thema: Praxisfusionen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in meinem 6. Rundschreiben möchte ich Sie über die Chancen, Möglichkeiten  und Risiken von Praxisfusionen informieren. Sie erhalten anliegend eine PDF-Datei, die die Folien meines auf dem 16. Bundeskongress Pathologie am 08. Oktober 2016 gehaltenen Vortrages zu diesem Thema enthält.

 

Den Inhalt des Vortrages fasse ich mit folgenden Thesen zusammen:

 

1.

Die gesundheitspolitische Großwetterlage und die derzeitigen Marktveränderungen sorgen dafür, dass Pathologen, die in größeren Einheiten organisiert sind, klare Wettbewerbsvorteile haben. Nach gegenseitiger Erprobung im Rahmen einer Low-Level-Kooperation kommt hier insbesondere die Bildung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft in Betracht. Hierbei handelt es sich meiner Meinung nach um den Goldstandard der Berufsausübung als Niedergelassener. 

 

2.

Fusionen bieten neben einer verbesserten Außendarstellung Schutz gegen feindliche Übernahme durch Krankenhaus-MVZ, schützen vor gegenseitiger Konkurrenz, vermindern Existenzrisiken bei Einsenderverlust und erhöhen die Verwertungsmöglichkeiten der Praxis bei Abgabe. 

 

3.

Eine Kooperation kann in Form eines MVZ oder einer Gemeinschaftspraxis erfolgen. Welche Form sinnvoller ist, muss im Einzelfall festgestellt werden. Ich sehe allgemeine Vorteile bei der Gemeinschaftspraxis.

 

4.

Überlegene und sinnvolle Rechtsform wird in aller Regel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein. Eine Partnerschaftsgesellschaft bietet wenig Vorteile. Kapitalgesellschaften kommen derzeit noch nicht in Betracht.

 

5.

Es ist möglich, den Praxisgewinn auch bei überörtlicher Gemeinschaftspraxis überwiegend wie bisher an den Standorten zu verteilen. Auch bestimmte unternehmerische Entscheidungen können den regionalen Einheiten übertragen werden, sodass eine allzu starke Abhängigkeit von den neuen Partnern zunächst vermieden werden kann (BAG light). Ein erster derartiger Vertrag ist bereits durch einen Zulassungsausschuss genehmigt worden.

 

6.

Problempotenzial besteht im Wesentlichen im Rahmen der Akkreditierung und der EDV. Beide Problemkreise sind aber gewöhnlich gut lösbar.

 

Dieses Rundschreiben steht Ihnen wie üblich innerhalb weniger Tage auf meiner Homepage www.Rechtsanwalt-Renzelmann.de zur Verfügung. Gern können Sie es an interessierte Berufskollegen weitergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Renzelmann

Rechtsanwalt

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Praxisfusionen
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